Prinzipiell gilt für jeden Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, der seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, das deutsche Fahrerlaubnisrecht. Dies ist der Fall, wenn du mindestens 185 Tage (6 Monate) im Jahr in Deutschland lebst. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit du als Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis besitzt, entscheidend ist allein der ordentliche Wohnsitz. Vorhandene ausländische Fahrerlaubnisse werden zur Umschreibung unterschiedlich anerkannt. Deutschland unterscheidet drei Gruppen von Herkunftsländern der Fahrerlaubnisse: • Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat Hier ist eine Umschreibung nur bei Ablauf der Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich. • Besitz einer Fahrerlaubnis aus Staaten gemäß Anlage 11 FeV („Listenstaaten“) Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Der genaue Umfang der Anerkennung der Fahrerlaubnisse der gelisteten Staaten wird in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Fahrerlaubnisse (bestimmter Klassen) aus diesen Staaten können in Deutschland in einigen Fällen prüfungsfrei umgeschrieben werden. • Besitz einer Fahrerlaubnis aus anderen Staaten („Drittstaaten”) Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Im Unterschied zu den Staaten, welche in der Anlage 11 FeV gelistet sind, wird hier immer eine Theoretische und Praktische Prüfung verlangt. Im Gegensatz zum Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bist du als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis von der Ausbildungspflicht ("Pflichtstunden") befreit.
NUTZUNG VON AUSLÄNDISCHEN FAHRERLAUBNISSEN
Neben dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bieten wir dir natürlich auch die Umschreibung deiner bestehenden und gültigen ausländischen Fahrerlaubnis an. Hierbei kannst du die Theoretische Prüfung in 13 amtlichen Sprachen ablegen. Folgend findest du nähere Informationen zur Nutzung von bestehenden Fahrerlaubnissen in Deutschland.
Quelle: TÜV Rheinland
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PREISE
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STANDARD
Grundbetrag
gratis
Fahrstunden à 45 Min
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
69,90€
Wiederholung der theoretischen Prüfung
gratis
+ Lehrmaterial premium (inkl. Geld-zurück-Garantie)
+ Erste Hilfe-Kurs inkl. Sehtest und Passbild
65,00€
Vorstellung zur praktischen Prüfung
269,90€
79,90€
Beitragsfreie ADAC-Jahresmitgliedschaft inkl. Fahrsicherheitstraining im Wert von ca 100 €
+ TÜV- & Amtsentgelte
Preise der jeweiligen Stelle
69,90€
99,90€ 269,90€
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MOTUS FAHRSCHULE ® BEISPIELKALKULATION Du möchtest deine vorhandene  Fahrerlaubnis in eine deutsche  Fahrerlaubnis umschreiben lassen Du möchtest mit einer Fahrerlaubnis,  die nicht aus einem EU- oder EWR- Staat stammt, in Deutschland fahren
Du möchtest deine vorhandene Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen Prinzipiell gilt für jeden Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, der seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, das deutsche Fahrerlaubnisrecht. Dies ist der Fall, wenn du mindestens 185 Tage (6 Monate) im Jahr in Deutschland lebst. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit du als Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis besitzt, entscheidend ist allein der ordentliche Wohnsitz. Vorhandene ausländische Fahrerlaubnisse werden zur Umschreibung unterschiedlich anerkannt. Deutschland unterscheidet drei Gruppen von Herkunftsländern der Fahrerlaubnisse: • Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat Hier ist eine Umschreibung nur bei Ablauf der Gültig- keit der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich. • Besitz einer Fahrerlaubnis aus Staaten gemäß Anlage 11 FeV („Listenstaaten“) Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Der genaue Umfang der Anerkennung der Fahrer- laubnisse der gelisteten Staaten wird in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Fahrer- laubnisse (bestimmter Klassen) aus diesen Staaten können in Deutschland in einigen Fällen prüfungsfrei umgeschrieben werden. • Besitz einer Fahrerlaubnis aus anderen Staaten („Drittstaaten”) Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Im Unterschied zu den Staaten, welche in der Anlage 11 FeV gelistet sind, wird hier immer eine Theoretische und Praktische Prüfung verlangt. Im Gegensatz zum Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bist du als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis von der Ausbil- dungspflicht ("Pflichtstunden") befreit. Du möchtest mit einer Fahrerlaub- nis, die nicht aus einem EU- oder EWR-Staat stammt, in Deutschland fahren Sofern du im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat bist, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohn- sitzes in Deutschland noch sechs Monate (im Einzelfall ist eine Verlängerung bis zu zwölf Monaten möglich). Danach berechtigt dich deine Fahrerlaubnis nicht mehr zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen innerhalb Deutschlands. Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßen- verkehr ist dann ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen unter anderem davon ab, in welchem Staat du deine Fahr- erlaubnis erworben hast. Ein ausländischer Führer- schein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenver- kehr in Deutschland, • wenn er nicht mehr gültig ist, • wenn er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist, • wenn du das in Deutschland für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht hast, • wenn dir die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden ist oder • solange du in Deutschland einem Fahrverbot unter- liegst oder dein Führerschein beschlagnahmt, sicher- gestellt oder in Verwahrung genommen wurde. Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer auslän- dischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.
NUTZUNG VON AUSLÄNDI- SCHEN FAHRERLAUBNISSEN
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Neben dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bieten wir dir natürlich auch die Umschreibung deiner be- stehenden und gültigen ausländischen Fahrerlaubnis an. Hierbei kannst du die Theoretische Prüfung in 13 amtlichen Sprachen ablegen. Folgend findest du nähere Informationen zur Nutzung von bestehenden Fahrerlaubnissen in Deutschland.
Quelle: TÜV Rheinland
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STANDARD
Grundbetrag
Beitragsfreie ADAC-Jahresmitgliedschaft inkl. Fahrsicherheitstraining im Wert von ca 100 €
gratis
Fahrstunden à 45 Min.
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
69,90€
Vorstellung zur praktischen Prüfung
269,90€
+ Lehrmaterial premium (inkl. Geld-zurück-Garantie)
79,90€
+ Erste Hilfe-Kurs inkl. Sehtest und Passbild
65,00€
Wiederholung der theoretischen Prüfung
gratis
STANDARD
1x Grundbetrag
6x Fahrstunden à 45 Min.
1x Vorstellung zur theoretischen Prüfung
69,90€
+ TÜV- und Amtsentgelte
269,90€
Beispielkalkulation
1x Vorstellung zur praktischen Prüfung
Fahrschulausbildungskosten
859,10€
Bei der Anzahl der Fahrstunden handelt es sich um einen Beispielwert.
PREISE
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Preise der jeweiligen Stelle
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