NUTZUNG VON AUSLÄNDI-
SCHEN FAHRERLAUBNISSEN
Neben dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bieten
wir dir natürlich auch die Umschreibung deiner be-
stehenden und gültigen ausländischen Fahrerlaubnis
an. Hierbei kannst du die Theoretische Prüfung in 13
amtlichen Sprachen ablegen.
Folgend findest du nähere Informationen zur Nutzung
von bestehenden Fahrerlaubnissen in Deutschland.
STANDARD
Grundbetrag
Beitragsfreie ADAC-Jahresmitgliedschaft
inkl. Fahrsicherheitstraining im Wert von ca. 130 €
gratis
Fahrstunden à 45 Min.
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
70 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
270 €
+ Lehrmaterial premium (inkl. Geld-zurück-Garantie)
80 €
+ Erste Hilfe-Kurs inkl. Sehtest und Passbild
65 €
Wiederholung der theoretischen Prüfung
gratis
PREISE
Verschaffe dir einen Überblick.
+ TÜV- und Amtsentgelte
Preise der jeweiligen Stelle
70 €
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Du möchtest
deine vorhandene
Fahrerlaubnis in
eine deutsche
Fahrerlaubnis
umschreiben
lassen
mit einer Fahr-
erlaubnis, die nicht
aus einem EU- oder
EWR-Staat stammt,
in Deutschland
fahren
Prinzipiell gilt für jeden Inhaber einer ausländischen
Fahrerlaubnis, der seinen ordentlichen Wohnsitz nach
Deutschland verlegt, das deutsche Fahrerlaubnisrecht.
Dies ist der Fall, wenn du mindestens 185 Tage (6
Monate) im Jahr in Deutschland lebst. Dabei spielt es
keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit du als Inhaber
der ausländischen Fahrerlaubnis besitzt, entscheidend
ist allein der ordentliche Wohnsitz.
Vorhandene ausländische Fahrerlaubnisse werden zur
Umschreibung unterschiedlich anerkannt. Deutschland
unterscheidet drei Gruppen von Herkunftsländern der
Fahrerlaubnisse:
• Besitz einer Fahrerlaubnis aus
einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat
Hier ist eine Umschreibung nur bei Ablauf der Gültig-
keit der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich.
• Besitz einer Fahrerlaubnis aus Staaten
gemäß Anlage 11 FeV („Listenstaaten“)
Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich.
Der genaue Umfang der Anerkennung der Fahrer-
laubnisse der gelisteten Staaten wird in der Anlage 11
der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Fahrer-
laubnisse (bestimmter Klassen) aus diesen Staaten
können in Deutschland in einigen Fällen prüfungsfrei
umgeschrieben werden.
• Besitz einer Fahrerlaubnis aus
anderen Staaten („Drittstaaten”)
Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich.
Im Unterschied zu den Staaten, welche in der Anlage
11 FeV gelistet sind, wird hier immer eine Theoretische
und Praktische Prüfung verlangt. Im Gegensatz zum
Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bist du als Inhaber
einer ausländischen Fahrerlaubnis von der Ausbil-
dungspflicht ("Pflichtstunden") befreit.
Quelle: TÜV Rheinland
deine vorhandene
Fahrerlaubnis in
eine deutsche
Fahrerlaubnis
umschreiben
lassen
Sofern du im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem
Staat bist, der nicht der EU oder dem EWR angehört,
gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohn-
sitzes in Deutschland noch sechs Monate (im Einzelfall
ist eine Verlängerung bis zu zwölf Monaten möglich).
Danach berechtigt dich deine Fahrerlaubnis nicht mehr
zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen
innerhalb Deutschlands.
Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßen-
verkehr ist dann ein in Deutschland ausgestellter
Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die
Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen unter
anderem davon ab, in welchem Staat du deine Fahr-
erlaubnis erworben hast. Ein ausländischer Führer-
schein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenver-
kehr in Deutschland,
• wenn er nicht mehr gültig ist,
• wenn er ein Lernführerschein oder ein anderer
vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
• wenn du das in Deutschland für die Erteilung einer
Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch
nicht erreicht hast,
• wenn dir die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen
worden ist oder
• solange du in Deutschland einem Fahrverbot unter-
liegst oder dein Führerschein beschlagnahmt, sicher-
gestellt oder in Verwahrung genommen wurde.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer auslän-
dischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland nicht oder
nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne
Fahrerlaubnis bestraft.