Prinzipiell gilt für jeden Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, der seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, das deutsche Fahrerlaubnisrecht. Dies ist der Fall, wenn du mindestens 185 Tage (6 Monate) im Jahr in Deutschland lebst. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit du als Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis besitzt, entscheidend ist allein der ordentliche Wohnsitz. Vorhandene ausländische Fahrerlaubnisse werden zur Umschreibung unterschiedlich anerkannt. Deutschland unterscheidet drei Gruppen von Herkunftsländern der Fahrerlaubnisse: • Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat Hier ist eine Umschreibung nur bei Ablauf der Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich. • Besitz einer Fahrerlaubnis aus Staaten gemäß Anlage 11 FeV („Listenstaaten“) Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Der genaue Umfang der Anerkennung der Fahrerlaubnisse der gelisteten Staaten wird in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Fahrerlaubnisse (bestimmter Klassen) aus diesen Staaten können in Deutschland in einigen Fällen prüfungsfrei umgeschrieben werden. • Besitz einer Fahrerlaubnis aus anderen Staaten („Drittstaaten”) Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Im Unterschied zu den Staaten, welche in der Anlage 11 FeV gelistet sind, wird hier immer eine Theoretische und Praktische Prüfung verlangt. Im Gegensatz zum Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bist du als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis von der Ausbildungspflicht ("Pflichtstunden") befreit.
NUTZUNG VON AUSLÄNDISCHEN FAHRERLAUBNISSEN
Neben dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bieten wir dir natürlich auch die Umschreibung deiner bestehenden und gültigen ausländischen Fahrerlaubnis an. Hierbei kannst du die Theoretische Prüfung in 13 amtlichen Sprachen ablegen. Folgend findest du nähere Informationen zur Nutzung von bestehenden Fahrerlaubnissen in Deutschland.
Quelle: TÜV Rheinland
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STANDARD
Grundbetrag
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Fahrstunden à 45 Min
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
69,90 €
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gratis
+ Lehrmaterial premium (inkl. Geld-zurück-Garantie)
+ Erste Hilfe-Kurs inkl. Sehtest und Passbild
65,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
269,90 €
79,90 €
Beitragsfreie ADAC-Jahresmitgliedschaft inkl. Fahrsicherheitstraining im Wert von ca 100 €
+ TÜV- & Amtsentgelte
Preise der jeweiligen Stelle
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MOTUS FAHRSCHULE ® BEISPIELKALKULATION Du möchtest deine vorhandene  Fahrerlaubnis in eine deutsche  Fahrerlaubnis umschreiben lassen Du möchtest mit einer Fahrerlaubnis,  die nicht aus einem EU- oder EWR- Staat stammt, in Deutschland fahren
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Neben dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bieten wir dir natürlich auch die Umschreibung deiner be- stehenden und gültigen ausländischen Fahrerlaubnis an. Hierbei kannst du die Theoretische Prüfung in 13 amtlichen Sprachen ablegen. Folgend findest du nähere Informationen zur Nutzung von bestehenden Fahrerlaubnissen in Deutschland.
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Prinzipiell gilt für jeden Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, der seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, das deutsche Fahrerlaubnisrecht. Dies ist der Fall, wenn du mindestens 185 Tage (6 Monate) im Jahr in Deutschland lebst. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit du als Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis besitzt, entscheidend ist allein der ordentliche Wohnsitz. Vorhandene ausländische Fahrerlaubnisse werden zur Umschreibung unterschiedlich anerkannt. Deutschland unterscheidet drei Gruppen von Herkunftsländern der Fahrerlaubnisse: • Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat Hier ist eine Umschreibung nur bei Ablauf der Gültig- keit der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich. • Besitz einer Fahrerlaubnis aus Staaten gemäß Anlage 11 FeV („Listenstaaten“) Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Der genaue Umfang der Anerkennung der Fahrer- laubnisse der gelisteten Staaten wird in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Fahrer- laubnisse (bestimmter Klassen) aus diesen Staaten können in Deutschland in einigen Fällen prüfungsfrei umgeschrieben werden. • Besitz einer Fahrerlaubnis aus anderen Staaten („Drittstaaten”) Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Im Unterschied zu den Staaten, welche in der Anlage 11 FeV gelistet sind, wird hier immer eine Theoretische und Praktische Prüfung verlangt. Im Gegensatz zum Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bist du als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis von der Ausbil- dungspflicht ("Pflichtstunden") befreit.
Quelle: TÜV Rheinland
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