THEORETISCHE AUSBILDUNG
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Im theoretischen Teil der Ausbildung erlangst du Kenntnisse zur Verkehrssicherheit. Diese Kenntnisse werden in der theoretischen Prüfung abgefragt. Ein Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung. Pflichten der theoretischen Ausbildung In der Fahrschule gibt es Pflichtstunden für den theoretischen Teil der Ausbildung. In dieser Zeit sollen die Fahrschüler Wissen über die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit im Verkehr erlernen. Die Mindestanzahl der Theoriestunden bei der Grundausbildung für den Führerschein in der Klasse B und A liegt bei 12 Stunden im Grundstoff und 2 Stunden im Zusatzstoff (Klasse B) und 4 Stunden im Zusatzstoff (Klasse A). Dabei handelt es sich um 90-minütige Doppelstunden. Diese sind thematisch so strukturiert, dass ein Einblick in alle relevanten Bereiche sichergestellt wird. Folgende Themen werden Behandelt: Grundstoff (Klasse B und A) 1. Persönliche Voraussetzungen 2. Risikofaktor Mensch 3. Rechtliche Rahmenbedingungen 4. Straßenverkehrssystem / Bahnübergänge 5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen 6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten 8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise 9. Verkehrsbeobachtung / Verkehrs- verhalten bei Fahrmanövern 10. Ruhender Verkehr 11. Verhalten in besonderen Situationen / Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften 12. Lebenslanges Lernen Zusatzstoff Klasse B (Pflicht) 13. Technische Bedingungen / Personen- & Güterbe- förderung / Umweltbewusster Umgang mit Fahrzeugen 14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen Zusatzstoff Klasse A (Pflicht) A1. Fahrer / Beifahrer / Fahrzeug A2. Fahrphysik / Fahrtechnik A3. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren A4. Besondere Schwierigkeiten / Gefahren Solltest Du weitere Fragen haben, erreichst du uns unter: 0221 - 42302876
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