THEORETISCHE AUSBILDUNG
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Im theoretischen Teil der Ausbildung erlangst du Kenntnisse zur Verkehrssicherheit.
Diese Kenntnisse werden in der theoretischen Prüfung abgefragt. Ein Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung.
Pflichten der theoretischen Ausbildung
In der Fahrschule gibt es Pflichtstunden für den theoretischen Teil der Ausbildung.
In dieser Zeit sollen die Fahrschüler Wissen über die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit im Verkehr erlernen.
Die Mindestanzahl der Theoriestunden bei der Grundausbildung für den Führerschein in der Klasse B und A liegt bei 12 Stunden im Grundstoff
und 2 Stunden im Zusatzstoff (Klasse B) und 4 Stunden im Zusatzstoff (Klasse A). Dabei handelt es sich um 90-minütige Doppelstunden.
Diese sind thematisch so strukturiert, dass ein Einblick in alle relevanten Bereiche sichergestellt wird.
Folgende Themen werden Behandelt:
Grundstoff (Klasse B und A)
1.
Persönliche Voraussetzungen
2.
Risikofaktor Mensch
3.
Rechtliche Rahmenbedingungen
4.
Straßenverkehrssystem / Bahnübergänge
5.
Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
6.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
7.
Teilnehmer am Straßenverkehr -
Besonderheiten und Verhalten
8.
Geschwindigkeit, Abstand und
umweltschonende Fahrweise
9.
Verkehrsbeobachtung / Verkehrs-
verhalten bei Fahrmanövern
10.
Ruhender Verkehr
11.
Verhalten in besonderen Situationen /
Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12.
Lebenslanges Lernen
Zusatzstoff Klasse B (Pflicht)
13.
Technische Bedingungen / Personen- & Güterbe-
förderung / Umweltbewusster Umgang mit Fahrzeugen
14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
Zusatzstoff Klasse A (Pflicht)
A1. Fahrer / Beifahrer / Fahrzeug
A2. Fahrphysik / Fahrtechnik
A3. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
A4. Besondere Schwierigkeiten / Gefahren
Solltest Du weitere Fragen haben, erreichst du uns unter:
0221 - 42302876
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