FÜHRERSCHEIN KLASSE A
Das solltest du über die Fahrerlaubnis der Klasse A wissen.
Für viele junge Menschen ist der Erwerb des Führerscheins ein neuer und aufregender Lebensabschnitt auf dem Weg zur Unabhängigkeit.
Wir möchten dich über einige Besonderheiten der Klasse A informieren.
Diese Kraftfahrzeuge darfst du führen:
Fahrerlaubnis Klasse A
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Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
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Unterklassen der Klasse A:
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Fahrerlaubnis Klasse A2:
Bestandteil der Klasse A - Hubraum von mehr als 50cm³ | Höchstgeschwindigkeit mindestens 45 km/h
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Fahrerlaubnis Klasse A1:
Bestandteil der Klasse A - Hubraum maximal 125cm³ | Maximale Nennleistung 11kW
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Fahrerlaubnis KLasse AM
Bestandteil der Klasse A - Hubraum maximal 50cm³ | Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
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Mindestalter:
o
24 Jahre
o
Ausnahme:
Das Mindestalter beträgt 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2.
Fahrerlaubnis Klasse A2
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Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
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Leistungsbeschränkung; maximal 35 kW
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Unterklassen der Klasse A2
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Fahrerlaubnis KLasse A1
Bestandteil der Klasse A2 - Hubraum maximal 125cm³ | Maximale Nennleistung 11kW
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Fahrerlaubnis KLasse AM
Bestandteil der Klasse A2 - Hubraum maximal 50cm³ | Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
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Mindestalter:
o
18 Jahre
Preise
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0221 - 42302876
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