Du hast beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Punkte im Fahreignungsregister angesammelt? Deine Fahrerlaubnis ist bei einem hohen Punktestand in Gefahr, denn bei einem Stand von 8 Punkten wird dir diese entzogen. Ein freiwilliger Abbau von Punkten ist alle fünf Jahre einmalig möglich, sofern nicht mehr als 5 Punkte vorliegen. Liegen 6 bis 7 Punkte vor, ist kein Abbau mehr möglich, jedoch wird ein freiwilliger Besuch am Seminar bei einem eventuellen Entzug positiv bewertet.
FAHREIGNUNGSSEMINAR (FES) / PUNKTEABBAU FÜR NUR 299,90€
© 2022 Fahrschule MOTUS UG (haftungsbeschränkt) - Alle Rechte, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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1 bis 3 Punkte: Vormerkung beim Kraftfahr-Bundesamt im Fahreignungsregister 4 bis 5 Punkte: Ermahnung durch die Führerscheinstelle 6 bis 7 Punkte: Verwarnung durch die Führerscheinstelle 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle
Das Seminar setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem verkehrspsychologischen und einem verkehrspädagogischen Teil.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme Speziell geschulte Dozenten führen in der Fahrschule die verkehrspädagogische Teilmaßnahme durch, die individuell auf die begangenen Verstöße zugeschnitten ist. Die Maßnahme besteht aus zwei Modulen zu je 90 Minuten. Die Termine werden hierbei individuell vereinbart, wobei das zweite Modul frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden darf.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme Im verkehrspsychologischen Teil der Maßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrver- haltens aufgezeigt. Diese werden im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrs- psychologen besprochen. Die Maßnahme besteht aus zwei Modulen zu je 75 Minuten. Damit du als Teilnehmer Gelegenheit hast, die neuen Verhaltensweisen zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.
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Verkehrspädagogische Teilmaßnahme Speziell geschulte Dozenten führen in der Fahrschule die verkehrspädagogische Teilmaßnahme durch, die individuell auf die begangenen Verstöße zugeschnitten ist. Die Maßnahme besteht aus zwei Modulen zu je 90 Minuten. Die Termine werden hierbei individuell verein- bart, wobei das zweite Modul frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden darf.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme Im verkehrspsychologischen Teil der Maßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese werden im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen. Die Maßnahme besteht aus zwei Modulen zu je 75 Minuten. Damit du als Teilnehmer Gelegenheit hast, die neuen Verhaltensweisen zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.
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